Je höher der Gebäudeanteil, desto größer Ihre jährliche Steuerersparnis.
Schon wenige Prozentpunkte bedeuten tausende Euro Vorteil.
Unsere zertifizierten Gutachter sichern eine marktgerechte Aufteilung.
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Die Kaufpreisaufteilung zwischen dem Grundstück und dem Gebäude ist immer dann notwendig, wenn Sie Abschreibungen für eine vermietete Immobilie geltend machen wollen. Diese sind nur auf den Gebäudewertanteil möglich, da sich Grund und Boden nicht abnutzen.
Das Finanzamt berechnet Bodenwert und Gebäudewert mit der sogenannten BMF-Arbeitshilfe, deren Ergebnis oft zum Nachteil des Steuerzahlers ausfällt. Deshalb wurde sie bereits mehrfach vom Bundesfinanzhof gerügt.
Um den maximalen Steuervorteil für Ihre Immobilie herauszuholen, sollten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen und eine Methode zur Kaufpreisaufteilung wählen, die die individuellen Aspekte Ihrer Immobilie berücksichtigt. Gerichte haben mehrfach bestätigt, dass Eigentümer das Verfahren zur Berechnung der Kaufpreisaufteilung frei wählen dürfen.
Ein individuelles Gutachten zur Kaufpreisaufteilung berücksichtigt die vielfältigen Aspekte, die Einfluss auf den Wert des Gebäudes nehmen (Lage, Bodengüte, Bauweise und Ausstattung, Sanierungen, etc.). So kommen wir als Gutachter zu einer marktgerechten Kaufpreisaufteilung.
Ein Kaufpreisaufteilungs-Gutachten ist die einzige Methode, die keine starre Berechnung ist, sondern eine fachliche Argumentation beinhaltet. Deshalb können die Finanzbehörden eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung so gut wie nie rechtswirksam ablehnen.
Überlassen Sie die Kaufpreisaufteilung nicht dem Finanzamt, sondern beauftragen Sie einen Gutachter, der in Ihrem Sinne handelt!
Optimierter Gebäudeanteil
Während das Ergebnis der BMF-Arbeitshilfe steuerlich den „worst case“ darstellt, zeigen wir Ihnen z.B. im Rahmen des umgekehrten Ertragswertverfahrens Möglichkeiten zur Ermittlung eines marktgerechten Gebäudeanteils auf, der Ihnen langfristig hohe Abschreibungen garantiert. Markt- und Steuer-gerecht!
Fachliche Argumentation
Die durch einen Experten ermittelten Bodenwert- und Gebäudewertanteile werden durch fachlich versierte Argumente begründet und gestützt. Die gutachterliche Stellungnahme ist deshalb immer die verlässlichste Form der Kaufpreisaufteilung und kann vom Finanzamt nicht ignoriert werden.
Steuervorteil durch höhere Abschreibung
Im Idealfall lassen Sie das Gutachten bereits vor dem Kauf anfertigen. Der ermittelte Gebäudewertanteil kann dann in den Kaufvertrag eingepflegt und die Stellungnahme als Anlage zum Kaufvertrag aufgenommen werden. Aber auch eine spätere Änderung der Kaufpreisaufteilung ist mit Vorlage eines Gutachtens problemlos möglich.
Erhöhen Sie den Gebäudewertanteil Ihrer Immobilie und steigern Sie Ihre jährliche Steuerersparnis.
BMF-Arbeitshilfe
steuerlicher "worst case"
Problematik
Kaufpreis-Aufteilung.com
mit gutachterlicher Stellungnahme
Vorteile
Wenn Sie die maximale Abschreibung für Ihr Gebäude geltend machen wollen, dann sollten Sie die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums vermeiden. Das pro-fiskalische Tool lässt wichtige Faktoren, die den Wert von Gebäude und Grundstück stark beeinflussen, außer Acht. So kommen verzerrte Gebäude- und Bodenrichtwerte zustande, die nicht die Realität widerspiegeln.
Ein Gutachten bietet Ihnen die Möglichkeit, gegenüber dem Finanzamt fachlich zu argumentieren, warum ein von dem Ergebnis der Arbeitshilfe abweichender Gebäudewertanteil gerechtfertigt ist.
Statt auf eine vom Finanzamt mit der BMF-Arbeitshilfe vorgenommene Kaufpreisaufteilung zu reagieren, sollten Sie schon vor dem Kauf der Immobilie agieren. Denn an eine im Kaufvertrag festgeschriebene Kaufpreisaufteilung ist das Finanzamt gebunden – vor allem, wenn diese sich auf ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen stützt.
Auch wenn bereits eine Kaufpreisaufteilung gemäß Arbeitshilfe des BMF vorgenommen wurde, können Sie die Bemessungsgrundlage der Abschreibung mit einem Gutachten nachträglich anpassen lassen. So profitieren Sie fortan in der Regel von einer höheren Abschreibung und einer geringeren Steuerlast.
15.643
Gebäude bewertet
15.320.000
Euro Steuern gespart
478
Städte
16
Bundesländer
Unser Gutachterteam hat sich sowohl auf die Kaufpreisaufteilung als auch auf die Nutzungsdauer von Immobilien spezialisiert. Unsere zertifizierten Sachverständigen sind befugt, Kaufpreisaufteilungen zu erstellen, die von den Finanzämtern in aller Regel anstandslos anerkannt werden.
Ob Kaufpreisaufteilung oder Nutzungsdauer – die Anerkennungsquote unserer Gutachten liegt bei nahezu 100 Prozent. Sollten die Finanzbehörden doch einmal Einwände gegen eins unserer vorgelegten Gutachten haben, dann greifen unser Rechtsschutz und unsere Geld-zurück-Garantie.
Nutzen Sie die Expertise und Erfahrung unserer zertifizierten Immobiliengutachter. Sichern Sie sich vom ersten Jahr an den maximal möglichen Abschreibungsbetrag. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch bei einer nachträglichen Kaufpreisaufteilung behilflich.
Profitieren Sie von unserem deutschlandweiten Gutachter-Netzwerk und optimieren Sie Ihre Steuerlast. Für mehr Steuergerechtigkeit und Rendite!
Eine plausibel durchgeführte Kaufpreisaufteilung müssen die Finanzbehörden anerkennen. Damit Sie dennoch keinerlei Risiko eingehen, bieten wir Ihnen einen Rechtsschutz und eine Geld-zurück-Garantie.
Im unwahrscheinlichen Fall, dass das Finanzamt Ihre auf unser Gutachten gestützte Kaufpreisaufteilung nicht akzeptiert, bestreiten wir gemeinsam mit Ihnen den Rechtsweg und übernehmen dafür sämtliche Kosten. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Finanzgericht zugunsten des Fiskus entscheidet, erstatten wir Ihnen das vollständige Gutachterhonorar.
Somit gehen Sie bei einer Beauftragung von Kaufpreis-Aufteilung.com keinerlei Kostenrisiko ein. Versprochen!
Jedes unserer Gutachten ist bares Geld wert. Erhöhen Sie Ihre jährliche Abschreibung durch eine fachlich untermauerte Kaufpreisaufteilung vom Experten. Sichern Sie sich für bis zu 50 Jahre lang den höchstmöglichen Abschreibungsbetrag und maximieren Sie Ihre Immobilienrendite dauerhaft!
Idealerweise führen Sie die Kaufpreisaufteilung bereits vor dem Kauf der Immobilie durch. Denn dann können Sie die verschiedenen Werte für Grund und Boden sowie für das Gebäude separat im notariell beurkundeten Kaufvertrag aufführen. Das Finanzamt ist dann an diese Kaufpreisaufteilung gebunden, sofern nicht offensichtlich unrealistische Werte angegeben wurden, die lediglich der Steuerminimierung dienen.
Diesem Vorwurf können Sie mit einer Kaufpreisaufteilung vom Gutachter entgegenwirken. Und da sich eine fehlerhafte Kaufpreisaufteilung zwar später korrigieren lässt, Sie aber rückwirkend nicht die zu viel bezahlten Steuern zurückerhalten, ist es empfehlenswert, direkt einen Sachverständigen mit der Kaufpreisaufteilung zu beauftragen. So sichern Sie sich vom ersten Jahr der Abschreibung an das maximale Abschreibungsvolumen und verschenken kein Geld.
Wir liefern Ihnen nicht nur einen marktgerechten Boden- und Gebäuderichtwert. Ein Gutachten erklärt, wie und warum es zu dem entsprechenden Ergebnis kommt. Sie legen dem Finanzamt mit dem Gutachten eine stichhaltige und nachvollziehbare Argumentation für Ihre Kaufpreisaufteilung vor. Gerichte haben bereits mehrfach geurteilt, dass das Finanzamt diese Argumente nicht ignorieren und stur auf die Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung verweisen darf.
Aber auch wenn Sie eine fehlerhafte Kaufpreisaufteilung feststellen, können Sie diese wiederholen und die darauf basierende Absetzung für Abnutzung (AfA) neu festsetzen lassen.
Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung und lassen Sie Ihren individuellen Fall kostenfrei prüfen. Wir sagen Ihnen, ob sich eine gutachterliche Kaufpreisaufteilung für Sie lohnt!